Artikel: FAQ: Wertguthaben
1. Wo wird das Wertguthaben des Langzeitkontos geführt?
Die Führung und Verwaltung der Wertguthaben übernimmt der Fonds zur Sicherung von Wertguthaben e.V. (Wertguthabenfonds). Der Wertguthabenfonds ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien gem. § 4 Abs. 2 TVG.
2. Ist das Wertguthaben vererbbar?
Bei Tod des Arbeitnehmers geht der Anspruch auf Auszahlung des Wertguthabens auf die oder den Erben über. Das Wertguthaben wird - unter Berücksichtigung der dann geltenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen - an die oder den Erben ausgezahlt (§ 7 Abs. 5 Lzk-TV).
3. Welche Verwendungsmöglichkeiten sind bei Wertguthaben vorgesehen?
Das Wertguthaben kann in Anspruch genommen werden für gesetzlich geregelte vollständige oder teilweise Freistellungen von der Arbeitsleistung oder gesetzlich geregelte Verringerungen der Arbeitszeit,
in denen der Arbeitnehmer an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen teilnimmt
- in denen der Arbeitnehmer nach § 3 des Pflegezeitgesetzes vom 28. Mai 2008 in der jeweils geltenden Fassung einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegt,
- in denen der Beschäftigte nach § 15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes ein Kind selbst betreut und erzieht oder
- für die der Arbeitnehmer eine Verringerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nach § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes verlangen kann.Für vertraglich vereinbarte vollständige oder teilweise Freistellungen von der Arbeitsleistung oder vertraglich vereinbarte Verringerungen der Arbeitszeit,
- die unmittelbar vor dem Zeitpunkt liegen, zu dem der Arbeitnehmer eine Rente wegen Alters bezieht oder
- in denen der Arbeitnehmer an einer mindestens 5-tägigen Gesundheitswoche/Präventionswoche teilnimmt
- in denen der Arbeitnehmer ein Sabbatical (zweckungebundene Freistellung) nimmt.
- für vollständige Freistellungen von der Arbeitsleistung, wenn der Arbeitnehmer nach Ausschöpfung des Anspruches gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 SGB V sein erkranktes Kind betreut und das Kind das zwölfte Lebensjahr nicht vollendet hat, soweit der Arzt die Notwendigkeit der Anwesenheit des Arbeitnehmers zur Betreuung bestätigt.
Grundsätzlich dienen die angesparten Wertguthaben zur Finanzierung der Freistellungsphasen. In diesen Zeiten wird der Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht freigestellt, erhält aber weiter seine Entgeltzahlungen, finanziert aus dem Wertguthaben. Dies gilt unabhängig vom Zweck der einzelnen Freistellungsphase.
4. Sabbatical - was ist das?
Das Sabbatical ist eine Form von Sonderurlaub der dem Arbeitnehmer zur Weiterbildung, für ein Praktikum oder zum Reisen gewährt wird. Im Sinne des Langzeitkontentarifvertrages kann eine Freistellung zwischen 2 Wochen und 12 Monaten beantragt werden.Der Einsatz des Wertguthabens für ein Sabbatical ist vom Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber schriftlich zu beantragen. Dabei ist für die Mindestfreistellungsdauer eine Antragsfrist von sechs Wochen vor Beginn der beantragten Freistellung einzuhalten. Sofern keine ergänzende betriebliche Regelung besteht, verlängert sich die Antragsfrist für jeden angefangenen 4-Wochen-Zeitraum der gewünschten Freistellung oberhalb der Mindestfreistellungsdauer um eine Woche. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer im Falle einer Ablehnung des Antrags über die Gründe der Ablehnung zu informieren.
5. Kann das Langzeitkonto auch genutzt werden, um die notwendige Betreuung eines erkrankten Kindes sicherzustellen?
Ja, das Langzeitkonto kann auch für eine vollständige Freistellung von der Arbeitsleistung genutzt werden, wenn der Arbeitnehmer nach Ausschöpfung des Anspruches gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 SGB V sein erkranktes Kind betreut und das Kind das zwölfte Lebensjahr nicht vollendet hat. Voraussetzung ist die Bestätigung des Arztes über die Notwendigkeit der Anwesenheit des Arbeitnehmers zur Betreuung.
6. Unterstützt der Arbeitgeber die berufliche Weiterbildung?
Der Arbeitgeber fördert die Arbeitnehmer finanziell, die sich im Rahmen individueller Fördervereinbarungen sich aus dem Langzeitkonto für eine berufliche Qualifizierung freistellen lassen. Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer einen Zuschuss in Höhe von 10% des Freistellungsentgelts. Der Zuschuss wird arbeitgeberseitig in das Langzeitkonto eingebracht.
7. Wie hoch ist das Arbeitsentgelt in der Freistellungsphase?
Gemäß Lzk-TV kann der Arbeitnehmer wählen, ob er während der Freistellung Arbeitsentgelt in Höhe von 70 bis 100 % des maßgeblichen Urlaubsentgelts erhalten möchte. Entsprechend seiner Wahl verändert sich die Dauer des Freistellungsanspruchs.
8. Kann der Arbeitnehmer jederzeit über sein Wertguthaben verfügen und sich das Wertguthaben auszahlen lassen?
Nein, das geht grundsätzlich nicht. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das Wertguthaben des Langzeitkontos lediglich für die bezahlte Freistellung während des Arbeitsverhältnisses genutzt werden kann. Eine Kapitalauszahlung ist ausgeschlossen (Ausnahme: Störfall, siehe Frage 12 im Bereich Langzeitkonten).
9. Wann kann der Arbeitnehmer sein Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen?
Die Übertragung auf die DRV Bund verlangt gemäß § 7 f Abs. 1 SGB IV die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Das Wertguthaben muss einschließlich des Arbeitgebersozialversicherungsbeitrags zum Zeitpunkt der Übertragung einen Wert von derzeit (2026) 23.730 € (entspricht dem 6-fachen der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV) übersteigen.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Arbeitnehmende bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch schriftliche Erklärung gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber verlangen, dass das Wertguthaben auf die DRV Bund übertragen wird. Nach der Übertragung sind die mit dem Wertguthaben verbundenen Arbeitgeberpflichten von der DRV Bund zu erfüllen. Der Arbeitnehmende hat nunmehr nur die Möglichkeit, das Guthaben im Rahmen der gesetzlichen Verwendungszwecke über die DRV-Bund in Anspruch zu nehmen. Eine Rückübertragung oder eine Übertragung auf einen weiteren neuen Arbeitgeber ist ausgeschlossen.
Durch das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz vom 17.07.2017 gilt ab dem 01.01.2025 nur noch eine Bezugsgröße, welche für Gesamtdeutschland maßgebend ist.
Die Unterscheidung zwischen Bezugsgröße West und Ost gibt es nicht mehr bzw. wird ab dem 01.01.2025 keine Bezugsgröße Ost mehr bestimmt.
10. Wie werden Wertguthaben lohnsteuerlich behandelt?
Für den Arbeitnehmer gilt das Zuflussprinzip, d. h. die Besteuerung erfolgt zu dem Zeitpunkt, an dem das Wertguthaben an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird und dieser darüber wirtschaftlich verfügen kann. Es werden also immer Bruttobeträge eingezahlt. Das heißt, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden nicht bei der Einzahlung, sondern erst bei der Auszahlung abgeführt (§ 3 Abs. 7 Lzk-TV). Die Rückzahlung erfolgt über den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber führt die darauf entfallenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ab.
11. Wie werden Wertguthaben sozialversicherungsrechtlich behandelt?
Während der Arbeitsphase müssen nur für das fällige, tatsächlich an den Arbeitnehmer ausgezahlte Arbeitsentgelt Beiträge zur Sozialversicherung geleistet werden.Beispiel 1:Arbeitnehmer A verdient im Monat 3.000 €. Er verzichtet monatlich auf 100 € seines Entgeltes und lässt sich nur 2.900 € auszahlen. Die 100 € werden seinem Langzeitkonto gutgeschrieben. In diesem Fall sind zunächst nur 2.900 € zu verbeitragen. Während der Freistellungsphase kommt das Wertguthaben als Arbeitsentgelt zur Auszahlung. Dabei werden die dann anfallenden Beiträge zur Sozialversicherung aus dem Wertguthaben nach den maßgeblichen sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen abgeführt.Beispiel 2:Arbeitnehmer B verzichtet 15 Monate lang auf 200 € Monatsgehalt, um sich daraus einen Monat Freistellung zu finanzieren. Dieser Arbeitnehmer lässt sich sein Wertguthaben in Höhe von 3.000 € im Rahmen eines Freistellungsmonats auszahlen. Das Entgelt während der Freistellung von 3.000 € unterliegt entsprechend der steuerlichen Folgen auch der Beitragspflicht.
Im „Störfall" (z. B. einmalige Auszahlung des Wertguthabens bei Kündigung) richtet sich der Beitrag zur Sozialversicherung für das verbleibende Wertguthaben nach einem besonderen Verfahren.
12. Können einem Arbeitnehmer während der Freistellung Nachteile bei der im Unternehmen bestehenden arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung entstehen?
Grundsätzlich nicht, wenn die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung an die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers geknüpft ist. Während der Freistellung steht der Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis und ist damit betriebszugehörig.
13. Besteht während einer Freistellung aus dem Langzeitkonto weiterhin Urlaubsanspruch?
Eine Freistellung aus dem Langzeitkonto hat keine Auswirkungen auf den gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Urlaubsanspruch. Dieser bleibt auch während einer Freistellung entsprechend bestehen. In der Regel kann der Erholungsurlaub vor oder nach einer Freistellung entsprechend der betrieblichen Regelungen beantragt werden. Eine Ausnahme hiervon besteht bei längeren Freistellungen vor Beginn der Altersrente. Vor Beginn der Freistellung vor Altersrente ist der vollständige Jahresurlaub des laufenden Jahres abzuwickeln. Urlaubsansprüche, die während der Freistellung noch entstehen, werden bei der Berechnung der Freistellungsdauer mit berücksichtigt und verlängern somit die Freistellungsdauer aus dem Langzeitkonto entsprechend. Das vereinbarte Freistellungsentgelt wird während der gesamten Freistellung inkl. des Urlaubs entsprechend gezahlt.
14. Besteht während der Freistellung Anspruch auf jährliche Zuwendung (Weihnachtsgeld) oder Urlaubsgeld bzw. vergleichbare Zahlungen?
Auch während der Freistellung aus dem Langzeitkonto entsteht auf Basis der entsprechenden tarifvertraglichen Regelungen der Anspruch auf jährliche Zuwendung (Weihnachtsgeld) und/oder Urlaubsgeld bzw. vergleichbarer Zahlungen. Hat der Arbeitnehmer während der Freistellung einen Auszahlungsgrad zwischen 70 und 100% vom Urlaubsentgelt gewählt, reduziert sich der Anspruch entsprechend, da sich die Freistellungszeit entsprechend verlängert.
15. Wird während der Freistellung die vermögenswirksame Leistung weitergezahlt?
Ja, wenn der Arbeitnehmer eine vermögenswirksame Leistung erhält, werden die vertraglichen Verpflichtungen auch während der Freistellungsphase weiter erfüllt.
16. Welche Besonderheiten gibt es bezüglich der verschiedenen wählbaren Auszahlungsmodelle in den FGr-TVen?
Da sich durch die Wahl des Auszahlungsmodells die Höhe der jährlichen Zuwendung und des Urlaubsgelds verändern können, haben sich die Tarifparteien sowohl für die Einbringung von Zeitguthaben als auch für die Freistellung auf ein Modell verständigt, welches immer unabhängig von der persönlichen Wahl des Auszahlungsmodells angewandt wird:
- Für am 31. Dezember 2015 bestandene Langzeitkonten oder solche, die mit der Einbringung von Zeitgutschriften zum 31.12.2015 neu eröffnet wurden, gilt für die zukünftige Einbringung von Zeitguthaben wie für den Anspruch auf jährliche Zuwendung oder Urlaubsgeld während der Freistellung immer das 13er-UG Modell weiter fort. Damit wird die bisherige Systematik auch weiterhin beibehalten.
- Für Langzeitkonten, die ab dem 01.01.2016 neu eingerichtet werden, findet unabhängig von der persönlichen Wahl eines Auszahlungsmodells sowohl für die Einbringung von Zeitguthaben wie auch für den Anspruch auf jährliche Zuwendung während der Freistellung stets das 12,5er Modell (Grundmodell) Anwendung.
17. Wie wird das Wertguthaben angelegt und verzinst?
Das Kapital (die Summe aller Wertguthaben) des Wertguthabenfonds wird für die Dauer des Vertragsverhältnisses vom DEVK Lebensversicherungsverein a.G. verwaltet. Die DEVK hat für das Jahr 2026 eine Gesamtverzinsung des Kapitals in Höhe von 3,0 % vertraglich zugesichert.Der DEVK Lebensversicherungsverein a.G. gehört dem gesetzlichen Sicherungsfonds bei der Protektor Lebensversicherungs-AG (www.protektor-ag.de) an. Die Protektor Lebensversicherungs-AG ist die Sicherungseinrichtung der Lebensversicherer in Deutschland zum Schutz der Versicherten. Die Sicherungseinrichtung schützt Versicherte vor den Folgen der möglichen Insolvenz eines Lebensversicherers.
18. Sind die Zinsen auf dem Wertguthaben steuerfrei oder muss der Arbeitnehmer einen Freistellungsantrag stellen?
Die Erteilung eines Freistellungsantrags durch den Arbeitnehmer ist nicht erforderlich. Die Zinserträge sind für den Arbeitnehmer steuerfrei und dienen dem weiteren Aufbau seines Wertguthabens. Wird das Wertguthaben zum Zwecke der Freistellung oder im Störfall ausgezahlt, wird der Zinsgewinn wie das übrige Wertguthaben behandelt und als Arbeitsentgelt versteuert und verbeitragt.
19. Wer informiert den Arbeitnehmer über die Höhe und die Entwicklung des Wertguthabens?
- Der Wertguthabenfonds informiert die Arbeitnehmer im Folgemonat nach der Ersteinbringung mit einem Begrüßungsschreiben über die Einrichtung des Langzeitkontos und die Anlage des Wertguthabens.
- Der Wertguthabenfonds ist tarifvertraglich verpflichtet, jährlich eine Information über den Stand des persönlichen Entgeltguthabens - in Form eines Kontoauszugs - zur Verfügung zu stellen.
- Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit sein Wertguthaben via Online-Zugriff abzurufen unter der Internetadresse https://bav.msg-life.com/diebahn.
20. Welche Fristen muss der Arbeitnehmer bei der Beantragung einer Freistellung einhalten?
Damit auch der Arbeitgeber planen kann, muss der Arbeitnehmer seine Freistellung fristgerecht beantragen. Am besten stimmt er sich so zeitig wie möglich mit seiner Führungskraft ab. Zum Teil richten sich die Fristen nach gesetzlichen Vorgaben, beispielsweise durch das Elternzeit-, Pflegezeit- und Teilzeitgesetz. Auch von den Tarifvertragsparteien wurden zum Teil Fristen festgesetzt:
- Teilzeit bzw. zeitlich befristete Verringerung der Arbeitszeit: gesetzliche Frist oder 4 Monate im Voraus
- Freistellung vor der Regelaltersrente: mindestens 9 Monate im Voraus
- Kindererziehung: gesetzliche Frist oder 4 Monate im Voraus
- Weiter- und Fortbildung: 4 Monate im Voraus
- Sabbatical: ab 6 Wochen im Voraus (Frist verlängert sich abhängig von der Freistellungsdauer)
- Betreuung eines Kindes bei Krankheit: Unmittelbar
- Gesundheitswoche: 4 Monate im Voraus
- Freistellung aufgrund von Familienpflegezeit / Pflegezeit: 10 Tage vor geplanter Inanspruchnahme
Hinweis: Bei den Fragen und Antworten handelt es sich um allgemeine Informationen für Arbeitnehmer der Unternehmen des DB Konzerns. Die Antworten können sich bei gesetzlicher und / oder tarifvertraglicher Änderungen verändern. Änderungen der Antworten bleiben daher vorbehalten. Der Fonds zur Sicherung von Wertguthaben e.V. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Antworten.