FAQ: Langzeitkonten

Zum Inhalt springen
Unsere Fragen und Antworten zum Thema Langzeitkonten
1. Welche Vorteile bieten Langzeitkonten?
  • Ihr Arbeitsverhältnis bleibt bestehen
  • Freigestellt bei laufendem Entgelt
  • Kranken-, pflege- und sozial­versichert
  • Aus Zeitwert wird verzinster Geldwert
  • Attraktive Verzinsung
  • Kapital­ertragssteuer entfällt
  • Kein Freistell­ungs­auftrag erforderlich
  • Keine Kontoführungsgebühren
  • Freie Vererbbarkeit
2. Welchem Zweck dient das Langzeitkonto?

Mit dem Wertguthaben des Langzeitkontos können zukünftige Freistellungen von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung von Arbeitsentgelt finanziert werden. (siehe auch "Das Prinzip Langzeitkonto")

3. Für wen kann ein Langzeitkonto eingerichtet werden?

Ein Langzeitkonto wird für denjenigen Arbeitnehmer eröffnet, dessen Unternehmen in den Geltungsbereich des „Tarifvertrag zur Führung von Langzeitkonten für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (Lzk-TV)" fällt.

4. Muss das Langzeitkonto beantragt werden?

Das Langzeitkonto wird automatisch eingerichtet, wenn eine erste Gutschrift erfolgt. Der Arbeitnehmer muss lediglich einen Antrag auf Einbringung von Entgelt, Urlaubstage oder Zeitguthaben beim Arbeitgeber stellen.

5. Muss der Arbeitgeber ein Langzeitkonto anbieten?

Nur Unternehmen im Geltungsbereich des Lzk-TV bieten ein Langzeitkonto an.

6. Was passiert bei Arbeitgeberwechsel

a) innerhalb des Geltungsbereiches nach Anlage 1 gem. Lzk-TV?Unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 bis 3 Lzk-TV besteht grundsätzlich die Möglichkeit bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses das im Wertguthaben enthaltene Entgeltguthaben zu übertragen. Bei einem Unternehmenswechsel im Sinne der Anwendungsrichtlinie „Arbeitnehmerwechsel im Konzern“ zu einem Unternehmen, das vom Geltungsbereich des Lzk-TV erfasst ist, wird das Langzeitkonto des Arbeitnehmers sowie die darauf entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag durch vollautomatischen Datentransfer im Langzeitkontenportal auf das neue Unternehmen übertragen und das Wertguthaben beim Wertguthabenfonds weitergeführt (§ 7 Abs. 1 Lzk-TV).b) außerhalb des Geltungsbereiches nach Anlage 1 gem. Lzk-TV?Scheidet der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis aus, kann das im Wertguthaben enthaltene Entgeltguthaben nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb von 6 Monaten auf einen Arbeitgeber übertragen werden, sofern der Arbeitgeber zustimmt, der nicht in der Anlage 1 gemäß Lzk-TV aufgeführt ist und das Langzeitkonto kann zu den beim neuen Arbeitgeber geltenden Bedingungen fortgeführt werden. Sinnvoll ist dabei der Abschluss einer Übernahmevereinbarung zwischen den beiden Arbeitgebern, die den Interessen des neuen Arbeitgebers gerecht wird.Bei einem Wechsel zu einem Unternehmen, welches keine Regelung zu einem Langzeitkonto getroffen hat, ist das Wertguthaben innerhalb von sechs Monaten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften und unter Berücksichtigung der geltenden Steuergesetze sowie der Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung an den Arbeitnehmer auszuzahlen (§ 7 Abs. 4 Lzk-TV). In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer im Umfang des vorhandenen Wertguthabens eine Kapitalauszahlung, die dann verbeitragt und versteuert wird.In diesem Fall ist der Antrag auf Auszahlung vom Arbeitnehmer bei der Deutsche Bahn AG, DB Personalservice zu stellen.

7. Was passiert, wenn der neue Arbeitgeber außerhalb des DB Konzerns die Übertragung des Langzeitkontos ablehnt?

Stimmt der neue Arbeitgeber der Übertragung des Langzeitkontos nicht zu und ist eine Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung Bund nicht möglich oder vom Arbeitnehmer nicht gewünscht, muss das Wertguthaben aufgelöst werden. In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer im Umfang des vorhandenen Wertguthabens eine Kapitalauszahlung, die dann verbeitragt und versteuert wird.

8. Was geschieht mit dem Wertguthaben des Arbeitnehmers im Falle einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages?

Grundsätzlich sieht der Lzk-TV folgende Alternativen vor:

  • Übertragung auf einen anderen Arbeitgeber
  • Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung Bund (siehe auch Frage 29).
  • Einmalige Auszahlung (Störfall, siehe auch Frage 14)
9. Was kostet den Arbeitnehmer das Langzeitkonto?

Es kommen keine Kosten auf den Arbeitnehmer zu. Die Verwaltungskosten der Langzeitkonten werden gemäß den tarifvertraglichen Bestimmungen durch den Wertguthabenfonds getragen.

10. Wird das Langzeitkonto bei Arbeitslosigkeit aufgelöst?

Nein, das ist nicht zwangsläufig so. Der bisherige Arbeitgeber kann das Langzeitkonto ggf. noch 6 Monate weiter führen. Erst, wenn der Arbeitnehmer nach 6 Monaten kein neues Arbeitsverhältnis hat oder der neue Arbeitgeber das Langzeitkonto nicht fortführen will oder es nicht kann, weil dieser selbst keine Langzeitkonten führt, kommt es zum Störfall. Das Wertguthaben wird dann - unter Berücksichtigung der dann geltenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen - ausgezahlt.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer zusätzlich die Möglichkeit, das im Wertguthaben enthaltene Entgeltguthaben, das nicht mehr vereinbarungsgemäß verwendet werden kann, sowie die nach den gesetzlichen Regelungen darauf anfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf die Deutsche Rentenversicherung Bund zu übertragen (siehe auch Frage 29).

11. Ist das Langzeitkonto gegen Insolvenz des Arbeitgebers geschützt?

Ja. Die Verwaltung und die Kapitalanlage der Entgeltguthaben erfolgt nicht beim Arbeitgeber, sondern extern durch den "Fonds zur Sicherung von Wertguthaben e.V. (Wertguthabenfonds)".

Der Wertguthabenfonds ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien. Er unterliegt tarifvertraglichen Vorschriften. Tarifvertraglich ist geregelt, dass der Arbeitnehmer einen direkten Anspruch gegen den Wertguthabenfonds auf die Auszahlung des Entgeltguthabens hat, wenn der Arbeitgeber insolvent wird. Eine Auszahlung an den Arbeitgeber wird dadurch ausgeschlossen.

12. Was ist ein „Störfall"?

Ein Störfall liegt immer dann vor, wenn der eigentliche Verwendungszweck des Wertguthabens (die Finanzierung von Freistellung während des Arbeitsverhältnisses) nicht mehr möglich ist. Das ist z.B. dann der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag endet oder wenn das Langzeitkonto bei einem Arbeitgeberwechsel nicht weiter fortgeführt werden kann, weil der neue Arbeitgeber keine Langzeitkonten anbietet.

Liegt ein Störfall vor, wird das Wertguthaben - unter Berücksichtigung der dann geltenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen - ausgezahlt.

Auch wenn das Wertguthaben grundsätzlich in der Freistellungsphase vollständig verwendet werden soll, kann ein Restbetrag bestehen bleiben, da das Wertguthaben in den meisten Fällen auch während der Freistellungsphase verzinst wird. Dieser Restbetrag wird dann auch als Störfall abgewickelt und an den Arbeitnehmer ausgezahlt.

13. Welche Entgeltteile können in das Langzeitkonto eingebracht werden?

Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit aus laufendem Monatsentgelt entweder laufend monatlich oder einmalig sowie aus Einmalbezügen (z.B. Urlaubsgeld, Jährliche Zuwendung (Weihnachtsgeld)) einmalig oder laufend jährlich Entgelt einzubringen. Entsprechende Ausführungen zu den Einbringungsmöglichkeiten finden Sie in § 4 Abs. 1 des „Tarifvertrag zur Führung von Langzeitkonten für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (Lzk-TV)". Innerhalb dieser Vorgaben kann der Arbeitnehmer die Art und Höhe seiner Einzahlung individuell wählen (Einbringungsvereinbarung).

14. Gibt es für die Einzahlung Mindest- oder Höchstbeträge?

Die Mindesteinbringung beträgt für Einmalzahlungen 120,00 € und bei Vereinbarung monatlich regelmäßiger Einbringung 10,00€.

Einen Höchstbetrag gibt es grundsätzlich nicht. Ihr monatliches Arbeitsentgelt muss jedoch nach Abzug der Einzahlung oberhalb einer geringfügigen Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB IV bleiben. Der Grund für diese Grenze ist der Fortbestand Ihrer Sozialversicherungspflicht.

Ab dem 01. Januar 2026 beträgt die Maximaleinbringung jährlich 25.000,00 EUR.

15. Wo kann der Arbeitnehmer den Geldwert der Übertragung ersehen?

a) Im Übertragungsmonat auf der Abrechnungsbescheinigung.b) Über den persönlichen Onlinezugriff im Langzeitkontenportal.

16. Welche Zeitguthaben können in das Langzeitkonto eingebracht werden?

Die Modelle für die Einbringung von Zeitguthaben sind im DB Konzern unterschiedlich. Für viele Unternehmen gilt ein Jahresarbeitszeitmodell, bei dem am Ende des Arbeitszeitjahres der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, auf Antrag bis zu 50% der dann bestehenden Überzeit in das Langzeitkonto einzubringen. In einzelnen Unternehmen werden Überzeiten, ggf. auch anteilig, ohne besonderen Antrag des Arbeitnehmers in das Langzeitkonto übertragen. Der Arbeitnehmer hat allerdings die Möglichkeit statt der Übertragung eine Auszahlung oder ein Verbleib der Zeiten im Arbeitszeitkonto zu wählen.

Ebenfalls können Zeitguthaben aus Urlaubsansprüchen oder Zusatzurlaub dem Langzeitkonto gutgeschrieben werden.

17. Zu welchem Stundensatz wird ein Zeitguthaben gutgeschrieben?

Wenn der Arbeitnehmer Zeitguthaben in sein Langzeitkonto einbringt, wird dieses in ein Geldguthaben umgerechnet und als Geldwert gutgeschrieben: Dabei gilt der individuelle Stundensatz, der sich für Sie aus den für Sie gültigen jeweiligen tarifvertraglichen Entgeltbestimmungen ergibt, die zu dem Zeitpunkt gelten, zu dem Sie den Übertrag vornehmen.

18. Was ist bei der Einbringung von Urlaubsansprüchen in das Langzeitkonto zu beachten?

Erholungsurlaubsansprüche, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehen, können dem Langzeitkonto auf Antrag des Arbeitnehmers gutgeschrieben werden. Urlaubsansprüche aus dem laufenden Urlaubsjahr können frühestens ab Juli des laufenden Urlaubsjahres übertragen werden.

Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub verzichten und diesen in ein Langzeitkonto einbringen. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage gemäß § 3 Bundesurlaubsgesetz. Auf die Urlaubsansprüche, die über dem gesetzlichen Mindesturlaub liegen, kann der Arbeitnehmer verzichten und diese in das Langzeitkonto einbringen.

Hinweis: Der Einbringungsbetrag beim Einbringen von Erholungsurlaub wird durch den Arbeitgeber um 5% erhöht. Dadurch werden eventuelle Arbeitsunfähigkeitszeiten während der Freistellung aus eingebrachtem Urlaub berücksichtigt.

19. Kann der Arbeitnehmer auch alten Urlaub aus dem Vorjahr in das Langzeitkonto übertragen?

Der Übertrag von Resturlaub in das Langzeitkonto ist grundsätzlich möglich. Auch in diesem Fall gilt, dass nur Urlaub oberhalb des gesetzlichen Mindesturlaubs übertragen werden kann.

Zu beachten sind jedoch auch hier die tarifvertraglichen und gesetzlichen Verfallfristen. Der Antrag auf Übertragung von Urlaub aus dem Vorjahr muss frühzeitig gestellt werden, weil die Urlaubsübertragung vor dem 30. Juni des Folgejahres stattfinden muss.

20. Was ist bei der Einbringung von Zusatzurlaub für Schicht- und/oder Nachtarbeit zu beachten?

Zeitguthaben aus Zusatzurlaub können auf Antrag des Arbeitnehmers dem Langzeitkonto gutgeschrieben werden.

Hinweis: Der Einbringungsbetrag beim Einbringen von Zusatzurlaub wird durch den Arbeitgeber um 5% erhöht. Dadurch werden eventuelle Arbeitsunfähigkeitszeiten während der Freistellung aus eingebrachtem Urlaub berücksichtigt.

21. Hat die Einbringung von Entgelt Auswirkungen auf das sozialversicherungspflichtige Entgelt?

Im "Antrag auf Einbringung von Entgelt" wird darauf hingewiesen, dass eine Entgelteinbringung zur Reduzierung des sozialversicherungspflichtigen Entgelts u.a. dazu führen kann, dass sich zukünftige Leistungen der Sozialversicherungsträger reduzieren können. Für die Berechnung z.B. eines Krankengeldanspruchs in der Ansparphase ist das Monatsentgelt (Brutto) maßgeblich, das tatsächlich zur Auszahlung kommt. Die Einbringungsbeträge zu Gunsten des Langzeitkontos bleiben bei dieser Berechnung unberücksichtigt.

22. Sind Langzeitkonten ein Ersatz für die betriebliche Altersversorgung?

Nein. Langzeitkonten sind ein Instrument zur Freistellung während der aktiven Arbeitsphase. Die betriebliche Altersversorgung wird nach Austritt aus dem aktiven Arbeitsverhältnis gewährt und ergänzt somit die gesetzliche Rente

23. Kann man ein Langzeitkonto parallel zu einer Pensionszusage haben?

Ja, ein Langzeitkonto kann parallel zu einer Pensionszusage eingerichtet werden. Langzeitkonten bieten in diesem Fall zusätzlich die Möglichkeit, steuer- und sozialversicherungsfrei Kapital anzusparen, um eine vorzeitige Freistellung vor der Altersrente zu finanzieren.

24. Besteht während einer Freistellung aus dem Langzeitkonto weiterhin Urlaubsanspruch?

Eine Freistellung aus dem Langzeitkonto hat keine Auswirkungen auf den gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Urlaubsanspruch. Dieser bleibt auch während einer Freistellung entsprechend bestehen. In der Regel kann der Erholungsurlaub vor oder nach einer Freistellung entsprechend der betrieblichen Regelungen beantragt werden. Eine Ausnahme hiervon besteht bei längeren Freistellungen vor Beginn der Altersrente. Vor Beginn der Freistellung vor Altersrente ist der vollständige Jahresurlaub des laufenden Jahres abzuwickeln. Urlaubsansprüche, die während der Freistellung noch entstehen, werden bei der Berechnung der Freistellungsdauer mit berücksichtigt und verlängern somit die Freistellungsdauer aus dem Langzeitkonto entsprechend. Das vereinbarte Freistellungsentgelt wird während der gesamten Freistellung inkl. des Urlaubs entsprechend gezahlt.

25. Bis zu welchem Zeitpunkt kann ein Langzeitkonto bespart werden?

Eine Einbringung von Entgelt- bzw. umgerechneten Zeitguthaben in das Langzeitkonto ist nicht mehr möglich, wenn bereits zum Zeitpunkt der Ansammlung von Wertguthaben vorhersehbar ist, dass eine entsprechende Freistellung nicht mehr realisiert werden kann.

26. Inwiefern sind die Regelungen des Lzk-TV auch auf Arbeitnehmer des AT-Bereichs anwendbar?

Für AT-Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich der Konzernbetriebsvereinbarung für den AT-Bereich (KBV AT) fallen, wird arbeitsvertraglich keine allgemeine Bezugnahme auf die jeweils für das Unternehmen geltenden Tarifverträge vereinbart. Somit fallen sie nicht unter den Geltungsbereich des Lzk-TV; es sind keine Einbringungen von Zeitguthaben oder Entgelt in das Langzeitkonto möglich. Mit dem Arbeitnehmer des AT-Bereichs kann gemäß § 10 Abs. 2 KBV AT vereinbart werden, dass ein Guthaben aus einem bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des AT-Anstellungsvertrages vorhandenen Langzeitkonto weiter bestehen bleibt. Weitere Einbringungen von Entgelt und Zeitguthaben in das Langzeitkonto sind dann allerdings nicht mehr möglich. Dies gilt nicht für Entnahmen durch Freistellungen aus dem bestehenden Guthaben.

27. Wer informiert und berät mich bezüglich der Nutzung des Langzeitkontos?

Die Mitarbeiter der

Deutsche Bahn AGDB Personalservice

- Personal direkt -

Tel.: 069-265 1083

sind zuständig für Beratung und Information zur Nutzung des Langzeitkontos.

Hinweis: Bei den Fragen und Antworten handelt es sich um allgemeine Informationen für Arbeitnehmer der Unternehmen des DB Konzerns. Die Antworten können sich bei gesetzlicher und / oder tarifvertraglicher Änderungen verändern. Änderungen der Antworten bleiben daher vorbehalten. Der Fonds zur Sicherung von Wertguthaben e.V. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Antworten.