13.12.2021 | Aktuelles 2021 | VERZINSUNG 2022
13.12.2021
VERZINSUNG FÜR DAS JAHR 2022
Für das Jahr 2022 beträgt die Gesamtverzinsung des Kapitals 2,1 %.
Sie profitieren davon auf Ihr bereits vorhandenes Wertguthaben sowie alle weiteren Einbringungen im Jahr 2022.

18.11.2021 | Aktuelles 2021 | LANGZEITKONTEN
18.11.2021
JETZT WIEDER DEN ZUSCHUSS SICHERN
Langzeitkonto beantragen – Vorteile nutzen

Die attraktiven Förderungen des Langzeitkontos konnten ein weiteres Mal verlängert werden.
Neben der 100-Prozent Übertragungsmöglichkeit, können Arbeitnehmer wählen, ob sie auf jede aus 2021 eingebrachte Mehrarbeitsstunde 5 EUR oder alternativ 15-Prozent auf Entgelteinbringungen, bis zu einer Summe von 2.400 EUR im Jahr 2022, in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass beim Antrag auf Einbringung von Zeitguthaben wieder angegeben werden muss, ob die Einbringung mit oder ohne Förderung der 5 EUR Bonus pro Stunde erfolgen soll.

Hierfür gibt es zwei verschiedene Antragsformulare, die im Personalportal und auch auf unserer Website unter "Anträge" zu finden sind.

Wichtig: Wünschen Sie keine Förderung 5 EUR pro Stunde, dann bleibt die Möglichkeit der Förderung einer Entgelteinbringung im kommenden Jahr bestehen.

Bitte beachten Sie noch die neuen Regelungen zum Tarifeinheitsgesetz im DB Konzern!

30.09.2021 | Aktuelles 2021 | EINBRINGUNG VON ENTGELD
30.09.2021
Jetzt den Antrag auf Einbringung von Weihnachtsgeld stellen und 15% Zuschuss sichern!
Der DB-Konzern bietet Ihnen die Chance Ihr Wertguthaben auf Ihrem Langzeitkonto weiter zu erhöhen.
Ihr Unternehmen gewährt Ihnen noch im Kalenderjahr 2021 für bis zu 2.400 € ins Langzeitkonto eingebrachtes Entgelt einen Zuschuss von 15%, sofern Sie keine Förderung der Übertragung von Zeitguthaben gewählt haben. Der Zuschuss wird automatisch nach Abschluss des Kalenderjahres 2021 anhand der vorhandenen Entgelteinbringungen berechnet.

Nutzen Sie doch einfach Ihr Weihnachtsgeld im November - schon mit 120 € Einmalzahlung können Sie dabei sein!

Und: Durch eine gute Verzinsung wächst Ihr Wertguthaben zusätzlich an. Im Jahr 2021 um 2,7%.
Einfach unter "Anträge" das Formular "Antrag auf Einbringung von Entgelt" ausfüllen und
an Ihren DB Personalservice abschicken.

06.07.2021 | Aktuelles 2021 | EINBRINGUNG VON URLAUBSGELD
06.07.2021
„MEER GEHT IMMER“
Ab jetzt Einbringung Urlaub aus 2021 möglich!
Ab Juli haben Sie die Möglichkeit Urlaubstage aus dem laufenden Urlaubsjahr 2021, die den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigen, ins Langzeitkonto zu übertragen. Der Einbringungsbetrag beim Einbringen von Erholungs- und Zusatzurlaub wird durch den Arbeitgeber um 5 % erhöht.

Nutzen Sie dafür das bereit gestellte Formular „Antrag Lzk Übertrag Urlaub" im Anträge- oder Downloadbereich.

31.03.2021 | Aktuelles 2021 | LANGZEITKONTEN
31.03.2021
Jahreskontoauszug 2020
Die Kontoauszüge für das Jahr 2020 werden heute an Sie verschickt. Die wichtigsten Hinweise zum Jahreskontoauszug finden Sie hier:

  • Die Wertstellung, das heißt der Tag, an dem Ihre Einbringung dem Langzeitkonto gutgeschrieben wird, ist der 1. des Einzahlungsmonats. Die Verzinsung erfolgt bereits ab dem 1. des Einzahlungsmonats, auch wenn die Einbringung erst im Laufe des Monats erfolgt.
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  • Es fallen keine Kontoführungsgebühren oder sonstige Gebühren für Ihr Langzeitkonto an. Diese trägt – wie tariflich vereinbart – Ihr Arbeitgeber.

  • Die Zinsgewinne des vergangenen Jahres werden mit dem einmal jährlich verschickten Kontoauszug ausgewiesen.

  • Das Langzeitkonto ist kein „Girokonto“ oder „Sparbuch“. Das Wertguthaben kann aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur für die Finanzierung von Arbeitsentgelt während der Freistellungsphase verwendet werden.

  • Sie können Ihr Langzeitkonto nicht kündigen und dann das angesparte Wertguthaben auf Ihr Girokonto auszahlen lassen. Eine Auszahlung erfolgt aber, wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber ausscheiden und Ihr Langzeitkonto nicht durch einen neuen Arbeitgeber oder durch die Deutsche Rentenversicherung Bund fortgeführt wird. Im Todesfall wird das Wertguthaben an die Erben ausgezahlt.

  • Das Wertguthaben ist angespartes Arbeitsentgelt einschließlich der Arbeitgebersozialversicherungsanteile. Deshalb kann eine Auszahlung grundsätzlich nur über Ihren Arbeitgeber erfolgen. Dabei werden die zum Auszahlungszeitpunkt geltenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen berücksichtigt.

11.02.2021 | Aktuelles 2021 | LANGZEITKONTEN
11.02.2021
Zinsgutschrift: Ihre Zinsen für das Jahr 2020
Die Zinsgutschriften sehen Sie ab sofort über Ihren persönlichen online-Zugriff im Langzeitkontenportal. Natürlich teilen wir Ihnen die Zinsgutschrift auch auf Ihrem Kontoauszug 2020 mit. Dieser wird zum 1. April 2021 versandt.

30.01.2021 | Aktuelles 2021 | LANGZEITKONTEN
30.01.2021
Möglichkeit der Unterjährigen Einbringung von Mehrleistungsstunden aus dem vorherigen Abrechnungszeitraum ins Langzeitkonto
Neben der 100-Prozent Übertragungsmöglichkeit und der Fortzahlung der Fördermöglichkeiten hatten Arbeitnehmer die Möglichkeit bis zum Ende des Abrechnungszeitraumes 2020 zu wählen, welche Förderung sie bei der Übertragung von Mehrleistungsstunden erhalten wollen. Dabei konnte der Arbeitnehmer wählen, ob die Übertragung von Mehrleistungsstunden ins Langzeitkonto mit oder ohne Förderung (5 Euro Bonus je Mehrleistungsstunde) erfolgen soll.

Diese Regelung wird im Interesse der Arbeitnehmer so umgesetzt, dass auch nach Ende des Abrechnungszeitraumes 2020 die Möglichkeit besteht, Mehrleistungen in das Langzeitkonto zu übertragen.

Für die unterjährige Übertragung von Mehrleistungsstunden aus dem vorangegangenen Abrechnungszeitraum in das Langzeitkonto gibt es zwei verschiedene Antragsformulare die auf unserer Website unter "Anträge" zu finden sind.

Wichtig bei Erstbeantragung: Wünschen Sie keine Förderung 5 Euro pro Stunde, dann bleibt die Möglichkeit der Förderung einer Entgelteinbringung im laufenden Jahr 2021 bestehen.

13.01.2021 | Aktuelles 2021 | ZINSGUTSCHRIFT 2020
13.01.2021
Zinsgutschrift: Ihre Zinsen für das Jahr 2020
Die Zinsen für das Jahr 2020 werden in der Zeit vom 29. bis 31.01.2021 systemtechnisch den Langzeitkonten gutgeschrieben. Wir bitten Sie noch um ein wenig Geduld.

03.01.2021 | Aktuelles 2021 | FREISTELLUNG
03.01.2021
Verlängerung der kurzfristigen Freistellung aus dem Langzeitkonto während der Corona-Pandemie!
Im Zusammenhang mit den besonderen Umständen der Corona-Pandemie können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin ihr Langzeitkonto für eine Freistellung von der Arbeitspflicht verwenden.

Voraussetzung ist, dass die Führungskraft vorab informiert wird und einverstanden ist.

Die Freistellung muss mindestens einen Tag betragen und kann auch mehrfach beantragt werden. Die sonst üblichen Antragsfristen sind hierfür nicht einzuhalten.

Nutzen Sie dafür den bereit gestellten Antrag „Antrag auf Freistellung Zusatzvereinbarung Lzk-TV Corona"

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