10.10.2025 | Aktuelles 2025 | EINBRINGUNG VON ENTGELD
         
         
        
         10.10.2025
Jetzt den Antrag auf Einbringung von Weihnachtsgeld stellen!
        
        
            Nutzen Sie die Möglichkeit Ihr Weihnachtsgeld/jährliche Zuwendung im November in Ihr Langzeitkonto zu übertragen - schon mit 120 € Einmalzahlung können Sie dabei sein!
Einfach das Formular „ANTRAG AUF EINBRINGUNG VON ENTGELT“ ausfüllen und an Ihren DB Personalservice senden.
        
        
	   
        
        
         
          30.06.2025 | Hinweis | LANGZEITKONTEN 2025
         
         
        
         30.06.2025
Anträge zum Langzeitkonto 
        
        
            Die Anträge zum Langzeitkonto finden sich
            
                - Bei Ihrer/m zuständigen HR-Partner
 
                - Im "Meine DB" - Ihrem Portal für Personal-Themen und -Services
 
                - Bei Ihrem zuständigen DB Personalservice
 
                - Im Langzeitkontenportal
                 
		    
	  
         
        
	   
        
        
         
          30.06.2025 | Hinweis | LANGZEITKONTEN 2025
         
         
        
         30.06.2025
Anmeldung im Langzeitkontenportal
        
        
            Unter der Internetadresse https://bav.msg-life.com/diebahn meldet sich der Kontoinhaber mit dem persönlichen Benutzernamen und Passwort (wurde per Post versandt) an. Das Initialpasswort ist nur bis zum ersten Login gültig. Danach erfolgt eine automatische Aufforderung, das Passwort zu ändern. 
            
        
        
	   
        
        
         
          28.04.2025 | Aktuelles 2025 | LANGZEITKONTEN 2025
         
         
        
         28.04.2025
Jahreskontoauszug 2024
        
        
            Ihr Jahreskontoauszug für 2024 steht voraussichtlich ab dem 30.04.2025 in Ihrem LzK-Portal für Sie bereit.
            Loggen Sie sich dazu mit Ihren Benutzerdaten auf der Internetseite https://bav.msg-life.com/diebahn ein.
            
            Unter dem Menüpunkt „Dokumente“ und dann „meine Dokumente“ können Sie Ihren Jahreskontoauszug für 2024 herunterladen.
            
        
        
	   
        
        
         
          07.02.2025 | Aktuelles 2025 | ZINSGUTSCHRIFT 2025
         
         
        
         07.02.2025
Zinsgutschrift: Ihre Zinsen für das Jahr 2024
        
        
        Die Zinsgutschriften sehen Sie ab sofort über Ihren persönlichen Online-Zugriff im Langzeitkontenportal. 
        
        
	   
        
        
         
          11.12.2024 | Aktuelles 2024 | VERZINSUNG 2025
         
         
        
         11.12.2024
GUTE NACHRICHTEN!
VERZINSUNG FÜR DAS JAHR 2025 
        
        
            Die Verzinsung für 2025 liegt unverändert gegenüber dem Vorjahr 
bei 3,0%.
            Profitieren Sie davon zum Beispiel für:
            
                - Sabbatical
 
                - Kurzzeitentnahme zur Pflege von Kindern
 
                - Freistellung vor der Rente
 
                - Pflege- oder Familienzeit
 
                - Gesundheitswoche
 
                - Berufliche Qualifizierung
 
                - Teilzeit
 
		    
	  
         
        
	   
        
        
         
          12.07.2024 | Aktuelles 2024 | LANGZEITKONTEN
         
         
        
         12.07.2024
Wichtiger Hinweis!
 Auflösung von Langzeitkonten für Mitarbeitende mit Erreichen der Regelaltersgrenze
        
        
            Für Mitarbeitende, die bereits eine Altersrente in Anspruch nehmen und/oder die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben, sind die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. Der eigentliche Verwendungszweck des Wertguthabens – Freistellung vor Beginn der Altersrente bzw. vor Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung – kann nicht mehr erreicht werden. Damit liegt ein sog. Störfall vor.
            Der Gesetzgeber schreibt im Störfall die beitragsrechtliche Auflösung des Wertguthabens vor.
 
            Die Auflösung des Wertguthabens wird durch die GKV-Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger jetzt konsequent eingefordert. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, diesem Beschluss Rechnung zu tragen und die bestehenden Konten mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
        
        
	   
        
        
         
          07.05.2024 | Aktuelles 2024 | LANGZEITKONTEN
         
         
        
         07.05.2024
Jahreskontoauszug 2023
        
        
         In den nächsten Tagen erhalten Sie Ihren Kontoauszug für das Jahr 2023. Die wichtigsten Hinweise zum Jahreskontoauszug finden Sie hier:
		 
              - Die Wertstellung, das heißt der Tag, an dem Ihre Einbringung dem Langzeitkonto gutgeschrieben wird, ist der 1. des Einzahlungsmonats. Die Verzinsung erfolgt bereits ab dem 1. des Einzahlungsmonats, auch wenn die Einbringung erst im Laufe des Monats erfolgt.
 
		
	  
		
         
          
           
            Lesen Sie mehr...
           
           
            
             
			 - Es fallen keine Kontoführungsgebühren oder sonstige Gebühren für Ihr Langzeitkonto an. Diese trägt – wie tariflich vereinbart – Ihr Arbeitgeber.
 
              - Die Zinsgewinne des vergangenen Jahres werden mit dem einmal jährlich verschickten Kontoauszug ausgewiesen.
 
			  - Das Langzeitkonto ist kein „Girokonto“ oder „Sparbuch“. Das Wertguthaben kann aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur für die Finanzierung von Arbeitsentgelt während der Freistellungsphase verwendet werden.
 
			  - Sie können Ihr Langzeitkonto nicht kündigen und dann das angesparte Wertguthaben auf Ihr Girokonto auszahlen lassen. Eine Auszahlung erfolgt aber, wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber ausscheiden und Ihr Langzeitkonto nicht durch einen neuen Arbeitgeber oder durch die Deutsche Rentenversicherung Bund fortgeführt wird. Im Todesfall wird das Wertguthaben an die Erben ausgezahlt.
 
			  - Das Wertguthaben ist angespartes Arbeitsentgelt einschließlich der Arbeitgebersozialversicherungsanteile. Deshalb kann eine Auszahlung grundsätzlich nur über Ihren Arbeitgeber erfolgen. Dabei werden die zum Auszahlungszeitpunkt geltenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen berücksichtigt.