13.12.2019 | Aktuelles 2019 | LANGZEITKONTO
13.12.2019
Förderung Langzeitkonto / neuer Prozess & Fortsetzung Bonuszahlungen
Bisher war es so, dass die 5 EUR Bonus je eingebrachte Mehrarbeitsstunde automatisch mit dem Antrag auf Einbringung von Zeitguthaben gezahlt wurde. Eine Förderung von Entgelteinbringung bis 15 % auf maximal 2.400 EUR (also maximaler Förderungsbetrag 360 EUR) war dann automatisch ausgeschlossen.

Nun wurde tarifvertraglich neben der 100-Prozent Übertragungsmöglichkeit und der Fortsetzung der Fördermöglichkeiten neu vereinbart, dass Arbeitnehmer wählen können, welche Förderung sie erhalten wollen. Dies bedeutet, dass beim Antrag auf Einbringung von Zeitguthaben neu angegeben werden muss, ob die Einbringung mit oder ohne Förderung der 5 EUR Bonus pro Stunde erfolgen soll.

Hierfür wird es zwei verschiedene Antragsformulare geben, die im Personalportal und auch auf unserer Website unter Anträge zu finden sind.

Wichtig: Wünschen Sie keine Förderung 5 EUR pro Stunde, dann bleibt die Möglichkeit der Förderung einer Entgelteinbringung im kommenden Jahr bestehen.

Sie haben bereits einen Antrag in der Erwartung der Förderung von 5 EUR je Stunde gestellt? Kein Problem – dann müssen sie nichts weiter tun. Die Deutsche Bahn AG behandelt ihren bereits abgegebenen Antrag so, dass der 5 EUR Bonus gezahlt wird.

Sie möchten auf die Förderung der 5 EUR je Stunde verzichten und die Förderung der Entgelteinbringung im kommenden Jahr nutzen? In diesem Fall müssen sie einen neuen Antrag ausfüllen, der zunächst zum zuständigen Servicecenter Personal gesandt werden muss, bevor er in der Zeitwirtschaft bearbeitet wird. Bitte informieren Sie ihre Zeitwirtschaft, falls sie bereits einen Antrag gestellt haben und diesen nun ändern wollen.

In den meisten Unternehmen endet der Jahresarbeitszeit-Abrechnungszeitraum am 31. Dezember 2019.
Sie sollten sich daher schnell entscheiden.

Für Unternehmen mit abweichendem Abrechnungszeitraum (z.B. 31. März, 31. Mai oder 30. September) nutzen sie bitte auf alle Fälle die neuen Antragsformulare.

28.11.2019 | Aktuelles 2019 | VERZINSUNG 2020
28.11.2019
Super Nachrichten für alle Langzeitkontenbesitzer und die, die es werden wollen!
Auch für das Jahr 2020 konnte der schon hohe Zinssatz von 2,7 % für die Verzinsung der Wertguthaben gehalten werden. Wir freuen uns daher, Ihnen mitteilen zu können, dass die DEVK trotz der Turbulenzen am Finanzmarkt und des historisch niedrigen Zinsniveaus auch für das Jahr 2020 die Gesamtverzinsung von 2,7 % vertraglich zugesichert hat. Sie profitieren davon auf Ihr bereits vorhandenes Wertguthaben sowie auf alle weiteren Einzahlungen im Jahr 2020.

Nutzen Sie diese einmalige Chance.

01.10.2019 | Aktuelles 2019 | EINBRINGUNG VON ENTGELD
01.10.2019
Jetzt den Antrag auf Einbringung von Weihnachtsgeld stellen!
Der DB-Konzern bietet Ihnen die Chance Ihr Wertguthaben auf Ihrem Langzeitkonto weiter zu erhöhen.
Ihr Unternehmen gewährt Ihnen noch im Kalenderjahr 2019 für bis zu 2.400 € ins Langzeitkonto eingebrachtes Entgelt einen Zuschuss von 15%, sofern Ihnen keine Förderung der Übertragung von Zeitguthaben gewährt wurde. Der Zuschuss wird automatisch nach Abschluss des Kalenderjahres 2019 anhand der vorhandenen Entgelteinbringungen berechnet.

Nutzen Sie doch einfach Ihr Weihnachtsgeld im November - schon mit 120 € Einmalzahlung können Sie dabei sein!

Und: Durch eine gute Verzinsung wächst Ihr Wertguthaben zusätzlich an. Im Jahr 2019 um 2,7%. Einfach unter Anträge das Formular "Antrag auf Einbringung von Entgelt" ausfüllen und an Ihren DB Personalservice abschicken.

01.08.2019 | Aktuelles 2019 | SABBATICAL
01.08.2019
Ein ganzes Jahr Urlaub?
Viele Arbeitnehmer wünschen sich sehnlichst den lang erwarteten Urlaub herbei. Eine Auszeit von dem Stress, der Hektik der Anspannung. Doch leider ist diese oftmals viel zu schnell wieder zu Ende. Wie verlockend klingt dann erst ein ganzes Jahr Urlaub?

Wer solch einen Wunsch hegt, sollte sich näher mit dem Thema Sabbatical beschäftigen.

Das Sabbatical ist eine Form von Sonderurlaub der dem Arbeitnehmer zur Weiterbildung, für ein Praktikum oder zum Reisen gewährt wird. Im Sinne des Langzeitkontentarifvertrages kann eine Freistellung zwischen 2 Wochen und 12 Monaten beantragt werden.

Der Einsatz des Wertguthabens für ein Sabbatical ist vom Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber schriftlich zu beantragen. Dabei ist für die Mindestfreistellungsdauer eine Antragsfrist von sechs Wochen vor Beginn der beantragten Freistellung einzuhalten. Sofern keine ergänzende betriebliche Regelung besteht, verlängert sich die Antragsfrist für jeden angefangenen 4-Wochen-Zeitraum der gewünschten Freistellung oberhalb der Mindestfreistellungsdauer um eine Woche.

01.08.2019 | Aktuelles 2019 | NEUE FREISTELLUNGSOPTION
01.08.2019
Ab 2019 - Betreuung des erkrankten Kindes
Seit Jahresbeginn ermöglicht Ihnen Ihr Entgeltguthaben eine weitere Freistellungsoption. Das persönliche Entgeltguthaben kann in Anspruch genommen werden für vollständige Freistellungen von der Arbeitsleistung, wenn der Arbeitnehmer nach Ausschöpfung des gesetzlichen Anspruchs sein erkranktes Kind betreut und das Kind das zwölfte Lebensjahr nicht vollendet hat, soweit der Arzt die Notwendigkeit der Anwesenheit des Arbeitnehmers zur Betreuung bestätigt.

01.04.2019 | Aktuelles 2019 | LANGZEITKONTEN
01.04.2019
Jahreskontoauszug 2018
Die Kontoauszüge für das Jahr 2018 wurden heute an Sie zugestellt. Mit diesen Hinweisen geben wir Ihnen noch einige wichtige Informationen zum Jahreskontoauszug

  • Die Wertstellung, das heißt der Tag, an dem Ihre Einbringung dem Langzeitkonto gutgeschrieben wird, ist der 1. des Einzahlungsmonats. Die Verzinsung erfolgt bereits ab dem 1. des Einzahlungsmonats, auch wenn die Einbringung erst im Laufe des Monats erfolgt.
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  • Es fallen keine Kontoführungsgebühren oder sonstige Gebühren für Ihr Langzeitkonto an. Diese trägt – wie tariflich vereinbart – Ihr Arbeitgeber.

  • Die Zinsgewinne des vergangenen Jahres werden mit dem einmal jährlich verschickten Kontoauszug ausgewiesen.

  • Das Langzeitkonto ist kein „Girokonto“ oder „Sparbuch“. Das Wertguthaben kann aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur für die Finanzierung von Arbeitsentgelt während der Freistellungsphase verwendet werden.

  • Sie können Ihr Langzeitkonto nicht kündigen und dann das angesparte Wertguthaben auf Ihr Girokonto auszahlen lassen. Eine Auszahlung erfolgt aber, wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber ausscheiden und Ihr Langzeitkonto nicht durch einen neuen Arbeitgeber oder durch die Deutsche Rentenversicherung Bund fortgeführt wird. Im Todesfall wird das Wertguthaben an die Erben ausgezahlt.

  • Das Wertguthaben ist angespartes Arbeitsentgelt einschließlich der Arbeitgebersozialversicherungsanteile. Deshalb kann eine Auszahlung grundsätzlich nur über Ihren Arbeitgeber erfolgen. Dabei werden die zum Auszahlungszeitpunkt geltenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen berücksichtigt.

22.03.2019 | Aktuelles 2019 | LANGZEITKONTEN
22.03.2019
Interesse an Langzeitkonten wächst
Das Interesse an Langzeitkonten ist signifikant gestiegen: 2008 hatten erst knapp 5.000 Arbeitnehmer ein Langzeitkonto. Anfang 2019 sind daraus 50.000 geworden. Die Beteiligungsquote liegt damit bei 33%.

19.03.2019 | Aktuelles 2019 | LANGZEITKONTEN
19.03.2019
Versand der Jahreskontoauszüge 2018
Der Wertguthabenfonds übersendet Ihnen am 01.04.2019 eine Information über den Stand Ihres persönlichen Entgeltguthabens in Form eines Kontoauszuges. Weitere wichtige Informationen zum Jahreskontoauszug 2018 können Sie nach dem Versand der Kontoauszüge unmittelbar auf unserer Website nachlesen.

01.03.2019 | Aktuelles 2019 | HOTLINE SPRECHZEITEN
01.03.2019
Neue Hotline Sprechzeiten für das Jahr 2019
Bitte beachten Sie die neuen Zeitfenster unserer Hotline.
   Mo-Di. 09:30-12:00 Uhr + 12:30-13:30 Uhr
   Mi. 10:30-12:30 Uhr + 13:00-14:30 Uhr
   Do-Fr. 09:30-12:00 Uhr + 12:30-13:30 Uhr

22.01.2019 | Aktuelles 2019 | LANGZEITKONTEN
22.01.2019
Zinsgutschrift: Ihre Zinsen für das Jahr 2018
Die Zinsgutschriften sehen Sie ab sofort über Ihren persönlichen online-Zugriff im Langzeitkontenportal. Natürlich teilen wir Ihnen die Zinsgutschrift auch auf Ihrem Kontoauszug 2018 mit. Dieser wird zum 31. März 2019 versandt.

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