1. Grundlagen:
Langzeitkonten ermöglichen ein steuer- und sozialversicherungsfreies Ansparen von Entgelt. Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen selbst bestimmten Teil seines Entgelts für geleistete Arbeit. Neben Beträgen aus laufendem Entgelt können auch Beträge von Einmalzahlungen sowie Überstunden in das Langzeitkonto eingebracht werden, soweit eine solche Regelung tarifvertraglich vorgesehen ist.
Das Langzeitkonto ist ein Instrument zur individuellen Lebensarbeitszeitgestaltung. Es ist Teil des Lohnkontos und wird eingerichtet, sofern vereinbarungsgemäß die erste Gutschrift entsteht oder nachdem aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung Gutschriften anfallen. Auf dem Langzeitkonto entsteht ein Entgeltguthaben, das sich entsprechend verzinst. Das angesammelte Entgeltguthaben inklusive Wertzuwächse unterliegt der nachgelagerten Besteuerung; d.h. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden erst fällig, wenn das Entgeltguthaben zu einem späteren Zeitpunkt, z. B. für die Finanzierung einer Freistellungsphase, verwendet wird.Das Langzeitkonto dient der Abwicklung von zukünftigen Freistellungszeiten unter Fortzahlung von Arbeitsentgelt.
Zur Abwicklung der Ansprüche aus dem Langzeitkonto wird für jeden Arbeitnehmer ein in Geldwerten geführtes Wertguthaben gebildet. Dieses Wertguthaben wird als Entgeltguthaben einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag geführt.
2. Langzeitkonten in der Ansparphase:
Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich Zeit- oder Entgeltelemente in sein Langzeitkonto einbringen.
Führung der Wertguthaben (Entgeltguthaben):
Die Wertguthaben der Arbeitnehmer werden vom Wertguthabenfonds geführt und verwaltet.
Die Kapitalanlage der Wertguthaben obliegt dem Wertguthabenfonds.
Der Wertguthabenfonds informiert den Arbeitnehmer einmal jährlich über die Höhe seines im Wertguthaben enthaltenen Entgeltguthabens.
Der Wertguthabenfonds teilt dem Arbeitgeber bei Bedarf den Stand der im Wertguthaben enthaltenen Entgeltguthaben der Arbeitnehmer mit.
Anlage der Wertguthaben
Der Wertguthabenfonds entscheidet über die Anlage der Wertguthaben.
Hierbei ist der Grundsatz „Anlage der Wertguthaben mit einer bestmöglichen Rendite - unter vorrangiger Wahrung der Sicherheit der Wertguthaben (Kapitalerhaltungsgrundsatz)" zu beachten. Dies gilt auch während der Freistellungsphase.
Die Anlageentscheidung obliegt der paritätisch besetzten Mitgliederversammlung als Organ des Wertguthabenfonds. Zur Entscheidungsfindung werden ggf. externe Sachverständige hinzugezogen. Die Mitgliederversammlung hat am 15. Februar 2006 beschlossen, die Wertguthaben bei der DEVK anzulegen.
Das Kapital (die Summe aller Wertguthaben) des Wertguthabenfonds wird für die Dauer des Vertragsverhältnisses vom DEVK Lebensversicherungsverein a.G. verwaltet. Dabei handelt es sich um ein Garantiezinsprodukt, das zu jedem Zeitpunkt zusätzlich zu den eingezahlten Beträgen eine Gutschrift des garantierten Zinses von derzeit 2,25 % (zzgl. der Überschussdeklaration) gewährleistet. Die Sicherheit ist durch die Versicherungsaufsicht gegeben. Die DEVK hat für das Jahr 2010 einen Zinsatz von 4,4% vertraglich zugesichert.
Der DEVK Lebensversicherungsverein a.G. gehört dem gesetzlichen Sicherungsfonds bei der Protektor Lebensversicherungs-AG (www.protektor-ag.de) an. Die Protektor Lebensversicherungs-AG ist die Sicherungseinrichtung der Lebensversicherer in Deutschland zum Schutz der Versicherten. Die Einrichtung schützt Versicherte vor den Folgen der möglichen Insolvenz eines Lebensversicherers.
Damit sind die Wertguthaben in mehrfacher Hinsicht abgesichert.
3. Langzeitkonten in der Auszahlungsphase:
Die Auszahlung des angesparten Wertguthabens kann in unterschiedlichen Varianten erfolgen. Die Einzelheiten sind im „Tarifvertrag zur Führung von Langzeitkonten für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (Lzk-TV)" festgelegt worden.
Freistellung:
Mit einer Gesetzesänderung (Flexi II) wurden zum 01.01.2009 weitere gesetzliche Freistellungszwecke eingeführt. Der Arbeitnehmer kann gemäß Lzk-TV für folgende Zwecke Freistellung in Anspruch nehmen:
Rahmenbedingungen für Freistellungen:
Im Lzk-TV sind die Bedingungen geregelt, die zur Inanspruchnahme einer Freistellung zu erfüllen sind, z.B. die Ankündigungsfrist. Ebenso ist dort die Umrechnung des Wertguthabens in Freistellungszeiten geregelt.
Sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
Endet das Arbeitsverhältnis durch folgende Gründe:
kann das auf dem Langzeitkonto angesammelte Wertguthaben nicht wie vorgesehen für eine Freistellung und somit nicht zweckbestimmt verwendet werden.
Kann das Wertguthaben nicht mehr vereinbarungsgemäß verwendet werden und ist eine Übertragung auf einen anderen Arbeitgeber oder die Deutsche Rentenversicherung Bund nicht möglich, wird das in das Wertguthaben eingebrachte Entgeltguthaben vom Wertguthabenfonds über den Arbeitgeber entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und unter Berücksichtigung der dann geltenden Steuergesetze sowie der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
Anspruch auf Übertragung des Wertguthabens:
Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf Übertragung des Wertguthabens. Grundsätzlich gibt es folgende Alternativen:
Nach der Übertragung sind die mit dem Wertguthaben verbundenen Arbeitgeberpflichten vom neuen Arbeitgeber oder von der DRV Bund zu erfüllen.