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Fonds zur Sicherung von Wertguthaben e.V.

 

Fragen und Antworten zum Langzeitkonto



1. Welchem Zweck dient das Langzeitkonto?

Mit dem Wertguthaben des Langzeitkontos können zukünftige Freistellungen von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung von Arbeitsentgelt finanziert werden. Das Wertguthaben des Langzeitkontos wird durch tatsächliche Arbeitsleistungen vor der Freistellungsphase erwirtschaftet.

 

2. Für wen kann ein Langzeitkonto eingerichtet werden?

Ein Langzeitkonto wird für denjenigen Arbeitnehmer eröffnet, der unter den Geltungsbereich des „Tarifvertrag zur Führung von Langzeitkonten für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (Lzk-TV)" fällt.

 

3. Muss das Langzeitkonto beantragt werden?

Nein. Das Langzeitkonto wird automatisch eingerichtet, wenn eine erste Gutschrift erfolgt.

 

4. Muss der Arbeitgeber ein Langzeitkonto anbieten?

Nein. Der Arbeitgeber, der nicht in den Geltungsbereich nach Anlage 1 gemäß § 1 Lzk-TV fällt, muss kein Langzeitkonto anbieten.

Der Lzk-TV gilt nur für Arbeitnehmer der in der Anlage 1 aufgeführten Unternehmen.

 

5. Wo wird das Wertguthaben des Langzeitkontos geführt?

Die Führung und Verwaltung der Wertguthaben übernimmt der Fonds zur Sicherung von Wertguthaben e.V. (Wertguthabenfonds). Der Wertguthabenfonds ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien gem. § 4 Abs. 2 TVG.

 

6. Was passiert bei Arbeitgeberwechsel
a) innerhalb des Geltungsbereiches nach Anlage 1 gem. Lzk-TV?

Endet das Arbeitsverhältnis mit einem vom Geltungsbereich des Lzk-TV erfassten Arbeitgeber und wird im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitsverhältnis mit einem anderen vom Geltungsbereich des Lzk-TV erfassten Arbeitgeber begründet, wird das Langzeitkonto des Arbeitnehmers sowie die darauf entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Der neue Arbeitgeber führt das Langzeitkonto weiter.

b) außerhalb des Geltungsbereiches nach Anlage 1 gem. Lzk-TV?

Scheidet der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis aus, kann das im Wertguthaben enthaltene Entgeltguthaben nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb von 6 Monaten auf einen Arbeitgeber übertragen werden, der nicht in der Anlage 1 gemäß Lzk-TV aufgeführt ist und das Langzeitkonto des Arbeitnehmers weiterführt.

Ist die Übertragung auf einen anderen Arbeitgeber innerhalb von 6 Monaten nicht möglich, wird das in das Wertguthaben eingebrachte Entgeltguthaben vom Wertguthabenfonds über den Arbeitgeber entsprechend der gesetzlichen Vorschriften und unter Berücksichtigung der geltenden Steuergesetze sowie der Beiträge zur Sozialversicherung an den Arbeitnehmer ausgezahlt oder auf Wunsch des Arbeitnehmers auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen (dazu siehe auch Frage 18).

 

7. Was passiert bei Arbeitgeberwechsel außerhalb des DB Konzerns?

Führt der neue Arbeitgeber ebenfalls Langzeitkonten, kann das Wertguthaben auf den neuen Arbeitgeber übertragen und das Langzeitkonto zu den beim neuen Arbeitgeber geltenden Bedingungen fortgeführt werden.

 


8. Was passiert, wenn der neue Arbeitgeber außerhalb des DB Konzerns die Übertragung des Langzeitkontos ablehnt?

Stimmt der neue Arbeitgeber der Übertragung des Langzeitkontos nicht zu und ist eine Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung Bund nicht möglich oder vom Arbeitnehmer nicht gewünscht, muss das Wertguthaben aufgelöst werden. In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer im Umfang des vorhandenen Wertguthabens eine Kapitalauszahlung, die dann verbeitragt und versteuert wird.

 

9. Welche Kosten kommen auf den Arbeitnehmer als Inhaber des Langzeitkontos zu?

Keine. Die Verwaltungskosten der Langzeitkonten werden gemäß den tarifvertraglichen Bestimmungen durch den Wertguthabenfonds getragen.

 

10. Wird das Langzeitkonto bei Arbeitslosigkeit aufgelöst?

Nein, das ist nicht zwangsläufig so. Der bisherige Arbeitgeber kann das Langzeitkonto ggf. noch 6 Monate weiter führen. Erst, wenn der Arbeitnehmer nach 6 Monaten kein neues Arbeitsverhältnis hat oder der neue Arbeitgeber das Langzeitkonto nicht fortführen will oder es nicht kann, weil dieser selbst keine Langzeitkonten führt, kommt es zum Störfall. Das Wertguthaben wird dann - unter Berücksichtigung der dann geltenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen - ausgezahlt.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer zusätzlich die Möglichkeit, das im Wertguthaben enthaltene Entgeltguthaben, das nicht mehr vereinbarungsgemäß verwendet werden kann, sowie die nach den gesetzlichen Regelungen darauf anfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf die Deutsche Rentenversicherung Bund zu übertragen (siehe auch Frage 18).

 

11. Ist das Wertguthaben vererbbar?

Bei Tod des Arbeitnehmers geht der Anspruch auf Auszahlung des Wertguthabens auf die oder den Erben über. Das Wertguthaben wird - unter Berücksichtigung der dann geltenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen - an die oder den Erben ausgezahlt (§ 7 Abs. 5 Lzk-TV).

 

12. Gibt es eine Insolvenzsicherung?

Durch die externe Führung und Verwaltung der Wertguthaben beim Wertguthabenfonds sind die Wertguthaben gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers - entsprechend den gesetzlichen Anforderungen - geschützt.

 

13. Was ist ein „Störfall"?

Ein Störfall liegt immer dann vor, wenn der eigentliche Verwendungszweck des Wertguthabens (die Finanzierung von Freistellung während des Arbeitsverhältnisses) nicht mehr möglich ist. Das ist z.B. dann der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag endet oder wenn das Langzeitkonto bei einem Arbeitgeberwechsel nicht weiter fortgeführt werden kann, weil der neue Arbeitgeber keine Langzeitkonten anbietet.

Liegt ein Störfall vor, wird das Wertguthaben - - unter Berücksichtigung der dann geltenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen - ausgezahlt.

 

14. Welche Entgeltteile können in das Langzeitkonto eingebracht werden?

Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit aus laufendem Monatsentgelt entweder laufend monatlich oder einmalig sowie aus Einmalbezügen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) einmalig oder laufend jährlich Entgelt einzubringen.
Entsprechende Ausführungen zu den Einbringungsmöglichkeiten finden Sie in § 4 Abs. 1 des „Tarifvertrag zur Führung von Langzeitkonten für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (Lzk-TV)".
Innerhalb dieser Vorgaben kann der Arbeitnehmer die Art und Höhe seiner Einzahlung individuell wählen (Einbringungsvereinbarung).

 

15. Gibt es bei der Einbringung Mindest- oder Höchsteinzahlungsbeträge?

Die Mindesteinbringung beträgt für Einmalzahlungen 120,00 € und bei Vereinbarung monatlich regelmäßiger Einbringung 10,00 €.

 

16. Welche Verwendungsmöglichkeiten sind bei Wertguthaben vorgesehen?

Das persönliche Entgeltguthaben kann in Anspruch genommen werden

für gesetzlich geregelte vollständige oder teilweise Freistellungen von der Arbeitsleistung oder gesetzlich geregelte Verringerungen der Arbeitszeit,

a) in denen der Arbeitnehmer nach § 3 des Pflegezeitgesetzes vom 28. Mai 2008 in der jeweils geltenden Fassung einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegt,
b) in denen der Beschäftigte nach § 15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes ein Kind selbst betreut und erzieht oder
c) für die der Arbeitnehmer eine Verringerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nach § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes verlangen kann.

für vertraglich vereinbarte vollständige oder teilweise Freistellungen von der Arbeitsleistung oder vertraglich vereinbarte Verringerungen der Arbeitszeit,

d) die unmittelbar vor dem Zeitpunkt liegen, zu dem der Arbeitnehmer eine Rente wegen Alters bezieht oder
e) in denen der Arbeitnehmer an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen teilnimmt.

Grundsätzlich dienen die angesparten Wertguthaben zur Finanzierung der Freistellungsphasen. In diesen Zeiten wird der Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht freigestellt, erhält aber weiter seine Entgeltzahlungen, finanziert aus dem Wertguthaben. Dies gilt unabhängig vom Zweck der einzelnen Freistellungsphase.

 

17. Kann der Arbeitnehmer jederzeit über sein Wertguthaben verfügen und sich das Wertguthaben auszahlen lassen?

Nein, das geht grundsätzlich nicht. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das Entgeltguthaben des Langzeitkontos lediglich für die bezahlte Freistellung während des Arbeitsverhältnisses genutzt werden kann. Eine Kapitalauszahlung ist ausgeschlossen (Ausnahme: Störfall).

 

18. Kann der Arbeitnehmer sein Wertguthaben übertragen?

Nach „Flexi II"-Gesetz hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Übertragung seines Wertguthabens auf die Deutsche Rentenversicherung Bund. Dies setzt allerdings voraus, dass das Wertguthaben einschließlich des Gesamtsozialversicherungsbeitrags zum Zeitpunkt der Übertragung einen Wert von derzeit (2009) 15 120 € (entspricht dem 6-fachen der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV) übersteigt. Soweit sich der Arbeitnehmer für diese Übertragung entschieden hat, kann das Wertguthaben nicht mehr weiter übertragen werden, z. B. zu einem späteren Arbeitgeber mit einem Zeitwertkontenmodell. Der Arbeitnehmer hat nunmehr nur die Möglichkeit, das Guthaben im Rahmen der gesetzlichen Verwendungszwecke über die Deutsche Rentenversicherung Bund wieder abzubauen.
Neben dem Anspruch auf Übertragung zur Deutschen Rentenversicherung Bund besteht für den Arbeitnehmer auch die Möglichkeit, das Wertguthaben sofort auf einen neuen Arbeitgeber zu übertragen, sofern dieser das Langzeitkonto für den Arbeitnehmer fortführt. Dies ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.

 

19. Wie werden Wertguthaben lohnsteuerlich behandelt?

Für den Arbeitnehmer gilt das Zuflussprinzip, d. h. die Besteuerung erfolgt zu dem Zeitpunkt, an dem das Wertguthaben an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird und dieser darüber wirtschaftlich verfügen kann.


Es werden also immer Bruttobeträge eingezahlt. Das heißt, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden nicht bei der Einzahlung, sondern erst bei der Auszahlung abgeführt (§ 3 Abs. 7 Lzk-TV).

 

20. Wie werden Wertguthaben sozialversicherungsrechtlich behandelt?

Während der Arbeitsphase wird nur das fällige, tatsächlich an den Arbeitnehmer ausgezahlte Arbeitsentgelt verbeitragt, § 23b Abs. 1 SGB IV.


Beispiel 1:
Arbeitnehmer A hat monatlich 3000 € verdient. Er verzichtet im Januar auf 100 € seines monatlichen Gehalts und lässt sich nur 2900 € auszahlen, die restlichen 100 € werden seinem Langzeitkonto gutgeschrieben. In diesem Fall sind zunächst nur 2900 € zu verbeitragen.

 

Während der Freistellungsphase kommt das Wertguthaben als Arbeitsentgelt zur Auszahlung. Dabei werden die dann anfallenden Beiträge zur Sozialversicherung aus dem Wertguthaben nach den maßgeblichen sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen abgeführt.


Beispiel 2:

 

Arbeitnehmer B verzichtet 15 Monate lang auf 200 € Monatsgehalt, um sich daraus einen Monat Freistellung zu finanzieren. Im Januar 2010 lässt sich dieser Arbeitnehmer beispielsweise sein Wertguthaben in Höhe von 3000 € im Rahmen eines Freistellungsmonats auszahlen. In diesem Fall müssen die 3000 € unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenzen und der Beitragssätze in 2010 verbeitragt werden.


Im „Störfall" (z. B. einmalige Auszahlung des Wertguthabens bei Kündigung) wird der Beitrag für das verbleibende Wertguthaben nach einem besonderen Verfahren berechnet, das sich nach § 23b Abs. 2 SGB IV richtet.

 

21. Welche Vorteile bieten Langzeitkonten?

Das Langzeitkonto ermöglicht dem Arbeitnehmer einen gleitenden Übergang aus dem aktiven Erwerbsleben in den Ruhestand.
Während der Freistellung ohne Entgeltanspruch ist das Einkommen sichergestellt.
Über Langzeitkonten kann der Arbeitnehmer für künftige Freistellungen steuer- und sozialversicherungsfrei Geldwerte ansparen.
Das Wertguthaben ist vererbbar, das heißt, das vorhandene Entgeltguthaben wird an denjenigen ausgezahlt, der sich auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen als Erbberechtigter legitimieren kann.
Eine Kontoführungsgebühr oder sonstige Gebühren für die Verwaltung fallen für den Arbeitnehmer nicht an.

 

22. Sind Wertguthabenkonten ein Ersatz für betriebliche Altersversorgung?

Nein. Langzeitkonten dienen immer der Freistellung vor Beginn der Altersrente. Die betriebliche Altersversorgung ergänzt die gesetzliche Rente.

 

23. Was geschieht mit dem Wertguthaben des Arbeitnehmers im Falle einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages?

Seit „Flexi II"-Gesetz hat der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Übertragung des Wertguthabens auf die Deutsche Rentenversicherung Bund. Die weiteren Gestaltungsmöglichkeiten hängen von den im jeweiligen Unternehmen geltenden Rahmenbedingungen ab.
Grundsätzlich sieht der Lzk-TV folgende Alternativen vor:

 

24. Wie hoch ist das Arbeitsentgelt in der Freistellungsphase?

Gemäß Lzk-TV kann der Arbeitnehmer wählen, ob er während der Freistellung Arbeitsentgelt in Höhe von 70 bis 100 % des maßgeblichen Urlaubsentgelts erhalten möchte. Entsprechend seiner Wahl verändert sich die Dauer des Freistellungsanspruchs.

 

25. Kann man ein Langzeitkonto parallel zu einer Pensionszusage haben?

Ja, ein Langzeitkonto kann parallel zu einer Pensionszusage eingerichtet werden. Langzeitkonten bieten in diesem Fall zusätzlich die Möglichkeit, steuer- und sozialversicherungsfrei Kapital anzusparen, um eine vorzeitige Freistellung vor der Altersrente zu finanzieren.

 

26. Wie wird das Wertguthaben angelegt und verzinst?

Das Kapital (die Summe aller Wertguthaben) des Wertguthabenfonds wird für die Dauer des Vertragsverhältnisses vom DEVK Lebensversicherungsverein a.G. verwaltet. Dabei handelt es sich um ein Garantiezinsprodukt, dass zu jedem Zeitpunkt zusätzlich zu den eingezahlten Beträgen eine Gutschrift des garantierten Zinses für neue Konten von derzeit 2,25 % (zzgl. der Überschussdeklaration) gewährleistet. Die DEVK hat für das Jahr 2010 eine Gesamtverzinsung des Kapitals in Höhe von 4,4% vertraglich zugesichert.

Der DEVK Lebensversicherungsverein a.G. gehört dem gesetzlichen Sicherungsfonds bei der Protektor Lebensversicherungs-AG (www.protektor-ag.de) an. Die Protektor Lebensversicherungs-AG ist die Sicherungseinrichtung der Lebensversicherer in Deutschland zum Schutz der Versicherten. Die Sicherungseinrichtung schützt Versicherte vor den Folgen der möglichen Insolvenz eines Lebensversicherers.

 

27. Sind die Zinsen auf dem Wertguthaben steuerfrei oder muss der Arbeitnehmer einen Freistellungsantrag stellen?

Die Erteilung eines Freistellungsantrags durch den Arbeitnehmer ist nicht erforderlich. Die Zinserträge sind für den Arbeitnehmer steuerfrei und dienen dem weiteren Aufbau seines Wertguthabens. Wird das Wertguthaben zum Zwecke der Freistellung oder im Störfall ausgezahlt, wird der Zinsgewinn wie das übrige Wertguthaben behandelt und als Arbeitsentgelt versteuert und verbeitragt.

 

28. Ergeben sich für den Arbeitnehmer Nachteile, wenn er vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheidet und sich arbeitslos meldet?

Nein:


29. Können einem Arbeitnehmer während der Freistellung Nachteile bei der im Unternehmen bestehenden arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung entstehen?

Grundsätzlich nicht, wenn die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung an die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers geknüpft ist. Während der Freistellung steht der Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis und ist damit betriebszugehörig.

 

30. Wer informiert den Arbeitnehmer über die Höhe und die Entwicklung des Wertguthabens?

Der Wertguthabenfonds ist tarifvertraglich verpflichtet, jährlich eine Information über den Stand des persönlichen Entgeltguthabens - in Form eines Kontoauszugs - zu übersenden.

 

31. Bis zu welchem Zeitpunkt kann ein Langzeitkonto bespart werden?

Eine Einbringung von Geld- bzw. umgerechneten Zeitwerten in das Langzeitkonto ist nicht mehr möglich, wenn bereits zum Zeitpunkt der Ansammlung von Wertguthaben vorhersehbar ist, dass eine entsprechende Freistellung nicht mehr realisiert werden kann.

 


32. Wer informiert und berät mich bezüglich der Nutzung des Langzeitkontos?

Die Mitarbeiter des

DB Mobility Logistics AG
Service Center Personal
Postfach 500 330
04303 Leipzig
Angelika Jonas
Claudia Griebenow
Tel.: 0341-968 1083
E-mail: scpersonalbetreuung-suedost@bahn.de
beraten und informieren Sie gerne bezüglich der Nutzung des Langzeitkontos.

Aktuelle Informationen zum Thema Langzeitkonto/Wertguthabenfonds erhalten Sie auch gerne von uns:

Fonds zur Sicherung von Wertguthaben e.V.
Potsdamer Platz 2
10785 Berlin
Tel. 030 - 297-60136

Büro Frankfurt: Niddastrasse 98 - 102
60329 Frankfurt am Main
Tel. 069 - 2713597-19

 


Hinweis: Bei den Fragen und Antworten handelt es sich um allgemeine Informationen für Arbeitnehmer der Unternehmen des DB Konzerns. Die Antworten können sich bei gesetzlicher und / oder tarifvertraglicher Änderungen verändern. Änderungen der Antworten bleiben daher vorbehalten. Der Fonds zu Sicherung von Wertguthaben e.V. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Antworten.

 

 

 

 

 

 

 

 

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